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SLS event technology

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Connor Jones

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Fabrikstraße, 3
84048 Mainburg
Deutschland

  • Kenwood Pro Talk
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Kenwood Pro Talk mieten und leihen

Art. Nr. 1009049.00

Das ProTalk TK-3701D ist ein lizenzfreies UHF-Handfunkgerät sowohl für digitale dPMR446- als auch für analoge PMR446-Kommunikation. Geeignet für Digital- und Analogbetrieb Dieses Funkgerät ermöglicht kombinierten Digital- und Analogbetrieb, sodass innerhalb einer Zone sowohl digitale als auch analoge Signale empfangen werden können. Dadurch ist eine schrittweise Migration möglich und bis zur Umstellung auf ein volldigitales System kann man mit vorhandenen analogen Funkgeräten weiterarbeiten. Das TK-3701D bietet die moderne digitale dPMR446-Technologie auf insgesamt 48 vorprogrammierten Kanälen (32 digitale und 16 analoge) in 3 Zonen (2 digitale und eine analoge). Keine Funklizenz erforderlich Das TK-3701D ist ein lizenzfreies dPMR446- und PMR446-Funkgerät. Es ist sofort einsetzbar und wird mit wiederaufladbarem Akku, Ladegerät und Gürtelclip geliefert. Wenn Sie Funkgeräte für die Kommunikation über kürzere Distanzen suchen, ist das TK-3701D die ideale Wahl. Klare und deutliche Kommunikation Digital bedeutet bessere Verständigung. Wenn sich das Funkgerät im Digitalmodus befindet, hört der Benutzer die Empfangssignale klar. Verzögerungen bei der Übertragung sind minimal, da das Funkgerät über einen DSP und einen AMBE+2™-Vocoder verfügt. Audioverstärker mit 1W Ausgangsleistung. Das TK-3701D ist mit einem großen interner Lautsprecher und einem BTLAudioverstärker ausgestattet, so dass auch bei lauter Umgebung eine klare Kommunikation möglich ist. 1 W NF-Leistung garantiert einen vollen Klang. Höhere Reichweite mit Digitaltechnologie Da die HF-Signalstärke mit zunehmender Entfernung abnimmt, werden analoge Signale mehr und mehr verrauscht oder nur noch mit Unterbrechungen empfangen. Die Digitalmodulation der dPMR446-Technologie verbessert die Empfangsqualität auch in den Randbereichen, sodass die Gebietsabdeckung im Vergleich zu analogem PMR446 etwa 20 % größer ist. Robust Entspricht IP54/55 Staub- und Spritzwasserschutz und erfüllt die US MIL-STD 810 Standards C, D, E, F und G. Leistungsstark Natürlicher Klang dank AMBE+2™ Vocoder; BTL Audioverstärker mit 1Watt NF-Leistung. Sekundäre PTT Zusätzlich zum Hauptkanal kann ein weiterer Kanal 1 mit einer zweiten PTT besprochen werden, um unterschiedliche Anweisungen an verschiedene Personen zu geben. LED mit 7 wählbaren Farben Eine große 7-Farb-LED auf der Geräteoberseite zeigt beim Funkbetrieb die verschiedenen Betriebszustände an. 254 Gruppen-ID-Codes (im Digitalmodus) Nutzer können für jeden Kanal den vorprogrammierten ID-Code ändern.

Kategorien Audio (78)

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Allgemeine Geschäftsbedingungen


1. 1 Aufträge nehmen wir nur zu den nachstehenden Bedingungen an und führen sie nur danach aus.

2 Abweichende Erklärungen oder Bedingungen des Auftraggebers gelten nicht, selbst wenn wir ihm nicht
ausdrücklich widersprechen. Abweichende Vereinbarungen bedürfen der Schriftform.


2. 1 Uns erteilte Aufträge, auch bei fernmündlicher Übermittlung oder mittels Faxes oder per E-Mail sind für den
Auftraggeber bindend, für uns jedoch erst nach Auftragsbestätigung.

2 Der Umfang unserer Leistungen ergibt sich aus unserer Auftragsbestätigung. 3Werden danach weitere Leistungen
in Auftrag gegeben, führen wir diese nur aus, wenn wir sie ebenfalls bestätigen.4Die gegenseitige Übermittlung von
Schriftstücken per Telefax oder E-Mail genügt dem Erfordernis der Schriftform.


3. 1 Wir werden ohne schriftliche Zustimmung des Auftraggebers innerhalb von 12 Monaten nach Abschluss des
Auftrages zukünftig weder für den Kunden direkt noch für dieselbe Produktion für einen anderen Auftraggeber tätig
werden.


4. 1 Wir verpflichten uns, uns erteilte Aufträge nach bestem Wissen und Gewissen unter Berücksichtigung uns
bekannter technischer Vorgaben und Informationen nach den geltenden Regeln und dem Stand der Technik
auszuführen.

2 Uns erteilte Informationen werden wir vertraulich behandeln, auch nach Erledigung des Einzelauftrages. 3Uns
übergebene Unterlagen werden nach Erledigung des Auftrages an den Auftraggeber zurückgegeben


5. 1 Unser Auftraggeber ist verpflichtet, uns die Informationen zur Verfügung zu stellen, die eine ordnungsgemäße
Ausführungdes Auftrages im vereinbarten Zeitrahmen ermöglichen.

2 Dies können sein: Grundrisse, technische Pläne und Zeichnungen, Bestuhlungspläne, Flucht- und
Rettungswegpläne, Bühnen-, und Beschallungspläne, Beleuchtungspläne, Energieanforderungen und Materiallisten.

3 Zur Informationserteilung gehört auch die Mitteilung des zeitlichen Ablaufs der geplanten Veranstaltung sowie die
erforderlichen Einsatzzeiten.

4 Sofern sich vor oder bei der Auftragsdurchführung herausstellen sollte, dass die uns erteilten Informationen
unzureichend sind, werden wir dies unverzüglich mitteilen.

5 Sofern nichts anderes vereinbart, ist unser Auftraggeber verpflichtet, die von der jeweiligen Berufsgenossenschaft
vorgeschriebene Arbeitskoordination (§ 6 BGV-A12) durchzuführen; für Schäden die darauf beruhen, dass unser
Auftraggeber diese Verpflichtung verletzt, haften wir nicht.
2 BGV A1
Allgemeine Vorschriften
§ 6
Koordinierung von Arbeiten
(1) Vergibt der Unternehmer Arbeiten an andere Unternehmer, dann hat er, soweit dies zur Vermeidung einer möglichen gegenseitigen Gefährdung
erforderlich ist, eine Person zu bestimmen, die die Arbeiten aufeinander abstimmt. Er hat dafür zu sorgen, daß diese Person Weisungsbefugnis
gegenüber seinen Auftragnehmern und deren Beschäftigten hat.
(2) Übernimmt der Unternehmer Aufträge, deren Durchführung zeitlich und örtlich mit Aufträgen anderer Unternehmer zusammenfällt, so ist er
verpflichtet,
sich mit den anderen Unternehmern abzustimmen, soweit dies zur Vermeidung einer gegenseitigen Gefährdung erforderlich ist.


6. 1 Nach Auftragsvergabe werden bei Stornierung durch den Auftraggeber folgende Stornokosten an den Auftraggeber verrechnet.
Bei Stornierung bis 120 Tage vor der Veranstaltung 30% des Auftragswertes.
Bei Stornierung bis 90 Tage vor der Veranstaltung 50% des Auftragswertes.
Bei Stornierung bis 60 Tage vor der Veranstaltung 70% des Auftragswertes.
Bei Stornierung bis 30 Tage vor der Veranstaltung 90% des Auftragswertes.
Bei Stornierung unter 30 Tage vor der Veranstaltung 100 % des Auftragswertes.


7. 1 Produktbilder, welche zur Beschreibung der Ware verwendet werden, sind Beispielfotos. Diese stellen nicht in jedem Fall den Artikel naturgetreu dar, sondern dienen der Veranschaulichung. SLS kann dafür auf keinen Fall haftbar gemacht werden. Je nach verwendetem Bildschirm, können insbesondere Farben und Größen unterschiedlich dargestellt werden.

2 Die technischen Informationen und die Links werden nur zu Informationszwecken bereitgestellt. Die technischen Spezifikationen und/oder der Inhalt der gelieferten Produkte können ebenfalls von den Daten abweichen, die der Hersteller geliefert hat oder im Internet angezeigt werden.


8. 1 Soweit uns Mitarbeiter des Auftraggebers oder Mitarbeiter Dritter zur Planung oder Durchführung des Auftrages
zur Verfügung gestellt werden, sind wir ohne besondere Vereinbarung nicht verpflichtet, die gesetzlichen Arbeitszeit
und Arbeitsschutzvorschriften zu überwachen.

2 Der Auftraggeber ist verpflichtet, uns über besondere Gefahren und Risiken am Einsatzort vor Aufnahme unserer
Arbeiten rechtzeitig zu informieren.


9. 1 Uns vom Auftraggeber zur Verfügung gestelltes Material welcher Art auch immer, muss sich in dem Zustand
befinden,dass es den anerkannten Regeln und dem Stand der Technik entspricht.

2 Dies entbindet uns nicht von den notwendigen Prüfungen vor Inbetriebnahme. Mängel an den Geräten sind dem
Auftraggeber mitzuteilen.