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SLS event technology

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Deutschland

  • Litecraft WashX.21 LED Outdoor Fluter, IP65
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Litecraft WashX.21 LED Outdoor Fluter, IP65 mieten und leihen

Art. Nr. 1009555.00

Der WashX.21 von LITECRAFT ergänzt die X-Serie um einen leistungsstarken Outdoor-Fluter. Im Vergleich zu vielen anderen Flutern auf LED-Basis am Markt, die mit ihren sehr engen Abstrahlwinkeln eigentlich nur größere LED-Spots darstellen, kann der WashX.21 zu Recht als LED-Wash bezeichnet werden. Die 21 RGBW-LEDs liefern in Kombination mit hochwertigen Optiken einen homogenen Wash-Effekt. Gesättigte Farben sowie Pastelltöne werden sehr gut gemischt und überzeugen durch ihre Brillanz. Die Ansteuerung erfolgt über DMX 512. Zudem verfügt das Gerät über Programme und Farben für den Stand-alone-Betrieb. Weiterhin lassen sich der Weißabgleich sowie die PWM-Frequenz flexibel anpassen. Alle Einstellungen gehen dank OLED-Display und übersichtlichem Menü-System auch ohne Bedienungsanleitung leicht von der Hand. Ein Extra-Feature ist die Akku-Pufferung des OLED-Displays, wodurch sich Einstellungen und Adressierungen auch ohne Strom vornehmen lassen, sowie die optionale Sperre des Displays gegen unbefugte Benutzung. Die IP 65 Schutzklasse ermöglicht auch langfristige Einsätze im Außenbereich. Dabei erfolgt die Verkabelung flexibel und einfach mit IP-geschützten Steckverbindern in den Ausführungen powerCON True1 und XLR 5 pol. Staffelpreise auf Anfrage ab: 24 Stück 48 Stück Features RGBW unter einer Linse Farbmakros vorprogrammiert Farbprogramme vorprogrammiert Stand Alone RGBW Programmierung Speicher für letzten Betriebszustand Einfach bedienbares Menü mit OLED-Display Wählbare Dimmerkurven Wählbare PWM Frequenz Flickerfrei Betriebsstundenzähler Default Set Funktion powerCON True1 Ein- & Ausgang inkl. PowerCon True1 Anschlusskabel Technische Daten Optiken: feste optische Systeme Abstrahlwinkel: 40° Maße (BxTxH): 493x99x320 mm Gewicht: 8,8 kg LED-Lichtquellen LEDs: 21x Multichip LEDs Farben: 21x rot, 21x grün, 21x blau, 21x weiß Lebensdauer: LEDs > 50.000 Stunden Farbmischung: RGBW Temperaturbereiche Umgebungstemperatur: -20° / +35°C Betriebstemperatur: max. 78°C Kühlung: Konvektionskühlung Steuerung & Programmierung Protokoll: DMX 512 DMX 512-Kanäle: 4/6/11 (3 Modi) Interner Speicher: Stand Alone-Programme, Festfarben, Master-/Slave-Steuerung Menü-Display: OLED 16-stellig, 3-zeilig DMX 512-Anschluss: XLR 5 pol Netzspannung: 100-240 V 47-63 Hz Stromaufnahme: 0,8 A bei 230 V Gehäuse Material: Aluminium Farbe: schwarz Gehäuse-Schutzklasse: IP 65

Kategorien Licht (49)

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Allgemeine Geschäftsbedingungen


1. 1 Aufträge nehmen wir nur zu den nachstehenden Bedingungen an und führen sie nur danach aus.

2 Abweichende Erklärungen oder Bedingungen des Auftraggebers gelten nicht, selbst wenn wir ihm nicht
ausdrücklich widersprechen. Abweichende Vereinbarungen bedürfen der Schriftform.


2. 1 Uns erteilte Aufträge, auch bei fernmündlicher Übermittlung oder mittels Faxes oder per E-Mail sind für den
Auftraggeber bindend, für uns jedoch erst nach Auftragsbestätigung.

2 Der Umfang unserer Leistungen ergibt sich aus unserer Auftragsbestätigung. 3Werden danach weitere Leistungen
in Auftrag gegeben, führen wir diese nur aus, wenn wir sie ebenfalls bestätigen.4Die gegenseitige Übermittlung von
Schriftstücken per Telefax oder E-Mail genügt dem Erfordernis der Schriftform.


3. 1 Wir werden ohne schriftliche Zustimmung des Auftraggebers innerhalb von 12 Monaten nach Abschluss des
Auftrages zukünftig weder für den Kunden direkt noch für dieselbe Produktion für einen anderen Auftraggeber tätig
werden.


4. 1 Wir verpflichten uns, uns erteilte Aufträge nach bestem Wissen und Gewissen unter Berücksichtigung uns
bekannter technischer Vorgaben und Informationen nach den geltenden Regeln und dem Stand der Technik
auszuführen.

2 Uns erteilte Informationen werden wir vertraulich behandeln, auch nach Erledigung des Einzelauftrages. 3Uns
übergebene Unterlagen werden nach Erledigung des Auftrages an den Auftraggeber zurückgegeben


5. 1 Unser Auftraggeber ist verpflichtet, uns die Informationen zur Verfügung zu stellen, die eine ordnungsgemäße
Ausführungdes Auftrages im vereinbarten Zeitrahmen ermöglichen.

2 Dies können sein: Grundrisse, technische Pläne und Zeichnungen, Bestuhlungspläne, Flucht- und
Rettungswegpläne, Bühnen-, und Beschallungspläne, Beleuchtungspläne, Energieanforderungen und Materiallisten.

3 Zur Informationserteilung gehört auch die Mitteilung des zeitlichen Ablaufs der geplanten Veranstaltung sowie die
erforderlichen Einsatzzeiten.

4 Sofern sich vor oder bei der Auftragsdurchführung herausstellen sollte, dass die uns erteilten Informationen
unzureichend sind, werden wir dies unverzüglich mitteilen.

5 Sofern nichts anderes vereinbart, ist unser Auftraggeber verpflichtet, die von der jeweiligen Berufsgenossenschaft
vorgeschriebene Arbeitskoordination (§ 6 BGV-A12) durchzuführen; für Schäden die darauf beruhen, dass unser
Auftraggeber diese Verpflichtung verletzt, haften wir nicht.
2 BGV A1
Allgemeine Vorschriften
§ 6
Koordinierung von Arbeiten
(1) Vergibt der Unternehmer Arbeiten an andere Unternehmer, dann hat er, soweit dies zur Vermeidung einer möglichen gegenseitigen Gefährdung
erforderlich ist, eine Person zu bestimmen, die die Arbeiten aufeinander abstimmt. Er hat dafür zu sorgen, daß diese Person Weisungsbefugnis
gegenüber seinen Auftragnehmern und deren Beschäftigten hat.
(2) Übernimmt der Unternehmer Aufträge, deren Durchführung zeitlich und örtlich mit Aufträgen anderer Unternehmer zusammenfällt, so ist er
verpflichtet,
sich mit den anderen Unternehmern abzustimmen, soweit dies zur Vermeidung einer gegenseitigen Gefährdung erforderlich ist.


6. 1 Nach Auftragsvergabe werden bei Stornierung durch den Auftraggeber folgende Stornokosten an den Auftraggeber verrechnet.
Bei Stornierung bis 120 Tage vor der Veranstaltung 30% des Auftragswertes.
Bei Stornierung bis 90 Tage vor der Veranstaltung 50% des Auftragswertes.
Bei Stornierung bis 60 Tage vor der Veranstaltung 70% des Auftragswertes.
Bei Stornierung bis 30 Tage vor der Veranstaltung 90% des Auftragswertes.
Bei Stornierung unter 30 Tage vor der Veranstaltung 100 % des Auftragswertes.


7. 1 Produktbilder, welche zur Beschreibung der Ware verwendet werden, sind Beispielfotos. Diese stellen nicht in jedem Fall den Artikel naturgetreu dar, sondern dienen der Veranschaulichung. SLS kann dafür auf keinen Fall haftbar gemacht werden. Je nach verwendetem Bildschirm, können insbesondere Farben und Größen unterschiedlich dargestellt werden.

2 Die technischen Informationen und die Links werden nur zu Informationszwecken bereitgestellt. Die technischen Spezifikationen und/oder der Inhalt der gelieferten Produkte können ebenfalls von den Daten abweichen, die der Hersteller geliefert hat oder im Internet angezeigt werden.


8. 1 Soweit uns Mitarbeiter des Auftraggebers oder Mitarbeiter Dritter zur Planung oder Durchführung des Auftrages
zur Verfügung gestellt werden, sind wir ohne besondere Vereinbarung nicht verpflichtet, die gesetzlichen Arbeitszeit
und Arbeitsschutzvorschriften zu überwachen.

2 Der Auftraggeber ist verpflichtet, uns über besondere Gefahren und Risiken am Einsatzort vor Aufnahme unserer
Arbeiten rechtzeitig zu informieren.


9. 1 Uns vom Auftraggeber zur Verfügung gestelltes Material welcher Art auch immer, muss sich in dem Zustand
befinden,dass es den anerkannten Regeln und dem Stand der Technik entspricht.

2 Dies entbindet uns nicht von den notwendigen Prüfungen vor Inbetriebnahme. Mängel an den Geräten sind dem
Auftraggeber mitzuteilen.