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Showtec München GmbH

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+49 89 856 356 0

info@showtec-muc.de

ZDF-Straße 1
85774 Unterföhring
Germany

  • UPQ-1P, Widecover Speaker

UPQ-1P, Widecover Speaker for rent or hire

MEYERSOUND Art. no. 1005228.00

selfpowered 80 x 50°

Categories sonstige

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Legal information & notices on this company profile:

Showtec München GmbH
ZDF Straße 1
85774 Unterföhring

Fon: +49 89 856 356 0
Fax: +49 89 856 356 99

info@showtec-muc.de
www.showtec-muc.de

Geschäftsführer:
Manuela Helmerichs, Tobias Klose

Amtsgericht:
München

Handelsregister:
210611

Umsatzsteuer ID:

DE 29 3999 623


Allgemeine Geschäftsbedingungen der SHOWTEC München GmbH für Vermietgeräte

1. Vertragsgegenstand
Die Vermietung erfolgt ausschließlich zu den nachstehenden Bedingungen,
welche mit Entgegennahme der Lieferung oder Leistung als angenommen
gelten. Abweichende Vorschriften verpflichten uns nur, wenn diese
ausdrücklich und schriftlich akzeptiert wurden.

2. Mietzeit
Die Mietzeit wird nach Tagen berechnet. Angefangene Tage zählen voll. Die
Mietzeit beginnt mit dem Zeitpunkt der Auslieferung vom Lager und endet bis
zum im Auftrag vereinbarten Zeitpunkt der Rücklieferung ins Lager. Verzögert
sich das Eintreffen der Geräte beim Vermieter über die ursprünglich
vorgesehene Mietzeit hinaus, wird der Mietpreis entsprechend nachberechnet.
Die Mindestmietzeit beträgt einen Tag.

3. Versand und Gefahrenübergang
Der Versand der Geräte erfolgt auf Kosten des Mieters auf dem billigsten
Versandweg, es sei denn, der Mieter schreibt eine bestimmte Versandart
ausdrücklich vor. Die Kosten einer auf Wunsch des Mieters abgeschlossenen
Transportversicherung gehen zu Lasten des Mieters. Der Gefahrenübergang
tritt ein bei Abholung oder sobald der Vermieter die Sache dem Spediteur,
dem Frachtführer oder der sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten
Person ausgeliefert hat.

4. Gebrauch der Mietsache
Die vermieteten Geräte sind Eigentum des Vermieters. Der Mieter ist
verpflichtet, die Mietgegenstände gegen Verlust und Beschädigung zu sichern.
Sie sind in sorgfältiger Art und Weise zu gebrauchen. Alle Obliegenheiten, die
mit dem Besitz, Gebrauch und dem Erhalt der Mietsache verbunden sind, sind
zu beachten und die Wartungs-, Pflege- und Gebrauchsempfehlungen des
Vermieters und des Herstellers zu befolgen. Eine Untervermietung der Geräte
ist nicht erlaubt. Der Mieter hat die Geräte in seinem unmittelbaren Besitz zu
belassen und sie nur an den vereinbarten Einsatzorten zu verwenden. Der
Mieter ermöglicht dem Vermieter die jederzeitige Überprüfung der Geräte.

5. Haftung des Mieters
Der Mieter haftet für alle Schäden an der Mietsache, die während der Mietzeit
an den Mietgeräten und Zubehör durch ihn oder Dritte entstehen. Den
Schaden des zufälligen Untergangs sowie einer zufälligen Beschädigung trägt
der Mieter. Im Falle eines Total-schadens hat der Mieter den
Wiederbeschaffungswert des vermieteten Gerätes zu ersetzen, unabhängig
davon, ob er den Schadensfall zu vertreten hat.

6. Versicherung
Der Vermieter kann die Mietsache zu Gunsten des Mieters gegen
Beschädigung versichern, jedoch nicht gegen Schäden, die durch
Nachlässigkeit oder falschen Gebrauch seitens des Mieters entstehen. Die
Versicherungsbedingungen unserer Versicherung liegen zur Einsichtnahme in
unserem Firmenräumen aus. Die Kosten der Geräteversicherung werden dem
Mieter in Rechnung gestellt. Die Selbstbeteiligung des Mieters beträgt pro
Schadenfall und Gerät EUR 750,00.
Mutwillige Zerstörung sowie Fehlbedienung, Diebstahl und Unachtsamkeit sind
nicht durch die Geräteversicherung abgesichert. Die näheren Bedingungen
sind in der Versicherungspolice erläutert, die bei Bedarf bei uns eingesehen
werden kann.

7. Gewährleistung
Der Vermieter haftet für den funktionstüchtigen Zustand der Geräte nur zum
Zeitpunkt des Gefahrenübergangs. Eine Haftung des Vermieters für Sach- und
Personenschäden, die sich aus dem Mietgebrauch ergeben können, ist
ausgeschlossen. Der Mieter ist verpflichtet, bei auftretenden
Leistungsstörungen im Rahmen seiner Möglichkeiten mitzuwirken und evtl.
Schäden gering zu halten. Insbesondere ist er verpflichtet, etwaige Mängel der
Mietgeräte dem Vermieter unverzüglich anzuzeigen. Dem Vermieter ist
alsdann Gelegenheit zu geben, den Mangel an den Mietgeräten zu beheben
oder andere, gleichartige Mietgeräte zur Verfügung zu stellen. Unterlässt der
Mieter schuldhaft die Anzeige eines Mangels, tritt ein Anspruch auf Minderung
nicht ein. Der Mieter verpflichtet sich, den Vermieter von sämtlichen
Ansprüchen Dritter freizustellen, die aus Anlass oder im Zusammenhang mit
der Miete von Geräten gegen den Vermieter erhoben werden. Der
Freistellungsanspruch des Vermieters gegen den Mieter umfasst auch die
Kosten, die dem Vermieter für die Abwehr von Ansprüchen Dritter entstehen.
Für eventuelle Schäden, die dem Mieter beim Gebrauch der Mietsache
entstehen, haftet der Vermieter nicht. Bei Ausfall des Mietobjekts beschränkt
sich der Schadenersatz auf den Mietpreis. Weitere darüber hinaus gehende
Ansprüche des Mieters sind ausgeschlossen.

8. Lizenzen
Beim Betreiben der Geräte mitzuverwendende Software darf nur nach den
gesondert mitgeteilten Bedingungen der Lizenzinhaber benutzt werden. Der
Mieter stellt den Vermieter im Falle nicht bedingungsgemäßer Nutzung der
Software von allen Schadenersatzansprüchen der Lizenzinhaber frei.

9. Stornierung
Tritt der Mieter, gleich aus welchem Grund, vom Mietvertrag zurück, kann der
Vermieter ohne Nachweis eines Schadens als Stornierungskosten fordern
(AW = Auftragswert):
bis 30 Tage vor Mietbeginn 30% des AW
bis 14 Tage vor Mietbeginn 40% des AW
bis 8 Tage vor Mietbeginn 50% des AW
bis 3 Tage vor Mietbeginn 100% des AW.

10. Rechte Dritter
Der Mieter hat die Geräte von allen Belastungen, Inanspruchnahmen und
Pfandrechten Dritter frei zu halten. Er ist verpflichtet, den Vermieter unter
Überlassung aller notwendigen Unterlagen unverzüglich zu benachrichtigen,
wenn während der Laufzeit des Mietvertrages die vermieteten Geräte dennoch
gepfändet oder in irgendeiner anderen Weise von Dritten in Anspruch
genommen werden oder in sonstiger Weise verlustig gehen. Der Mieter trägt
alle Kosten, die zur Aufhebung derartiger Eingriffe Dritter erforderlich sind.

11. Lieferungen
Die Vereinbarung eines Miettermins erfolgt unter dem Vorbehalt rechtzeitiger
Liefermöglichkeit. Wird die Einhaltung des Miettermins aus dem vom
Vermieter zu vertretenden Umständen unmöglich und ist eine Verschiebung
des Beginns der Mietzeit für den Mieter nachweislich ohne Interesse, kann der
Mieter vom Vertrag zurücktreten. Die Geltendmachung von
Schadensersatzansprüchen ist ausgeschlossen. Unvorhergesehene, vom
Vermieter nicht zu vertretende Ereignisse, gleichgültig ob beim Vermieter oder
einem seiner Lieferanten, wie z. B. Streik, Aussperrung, Unfallschäden,
Betriebsstörungen etc. berechtigen den Vermieter – unter Ausschluss von
Schadensersatzansprüchen des Mieters – vom Mietvertrag zurückzutreten
oder den Beginn der Mietzeit um die Dauer der Verhinderung
hinauszuschieben.

12. Zahlungsbedingungen
Mit dem Angebot erhält der Mieter die Zahlungsbedingungen, bestätigt diese
mit seiner Beauftragung als Annahme des Vertrages. Der Vermieter ist
berechtigt, eine Kaution/Vorkasse nach Wahl vom Mieter zu verlangen. Bei
Überschreiten des Fälligkeitsdatums unserer Rechnungen von mehr als 5
Tagen berechnen wir vom Fälligkeitszeitpunkt an Verzugszinsen in Höhe von
5 % über dem Diskontsatz der Deutschen Bundesbank. Der Mieter kann
gegen unsere Forderungen nur aufrechnen oder ein Zurückbehaltungsrecht
ausüben, wenn die Gegenforderung unbestritten oder rechtskräftig festgestellt
ist.

13. Rückgabe der Mietsache
Der Mieter hat auf seine Kosten und Gefahr die Mietgeräte nach Ablauf der
Mietzeit unverzüglich an den Vermieter zurückzugeben. Bei verspäteter
Rückgabe hat der Mieter dem Vermieter jeden Schaden zu ersetzen. Wird die
Mietsache nicht in ordnungsgemäßem Zustand zurückgegeben, hat der Mieter
unbeschadet weiterer Schadensersatzansprüche dem Vermieter für die Zeit,
die für die Instandsetzung erforderlich ist, den vollen Mietpreis zu entrichten.

14. Schlussbestimmung
Mündliche Nebenabsprachen sind nicht getroffen. Änderungen dieses
Vertrages bedürfen der Schriftform. Sollte eine Bestimmung des Vertrages
nicht rechtswirksam sein, so bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen
hiervon unberührt. Erfüllungsort ist der Standort des Vermieters. Als
Gerichtsstand ist das nächstliegende Amts- bzw. Landgericht des Vermieters
vereinbart.

SHOWTEC München GmbH, AG München HRB 55914, Geschäftsführer Manuela Helmerichs, Tobias Klose
ZDF Strasse 1, D-85774 Unterföhring, Tel.: 089-856356-0 Fax: -99